Kostenübernahme
Abhängig von der Art der Krankenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung und Kostenübernahme von Beratungsleistungen (auch präventiv) und Therapiesitzungen:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Durch meine staatliche Zulassung (Approbation) als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin darf ich Beratungs- und Behandlungsstunden mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. In der Regel übernehmen alle gesetzlichen Krankenversicherungen, inklusive Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK), Knappschaften (KBS) und Ersatzkassen (EK) die Kosten für die Probatorik und mindestens eine Kurzzeittherapie oder Akuttherapie. Um deren Beantragung bei der GKV kümmere ich mich.
Private Krankenkasse (PKV)
Für privat versicherte Patienten gelten die individuellen Versicherungsbedingungen der jeweiligen PKV, die Sie bei Ihrer Versicherung erfragen können oder auch in Ihrer Versicherungspolice nachlesen können. Auch eine Erstattung durch die Beihilfe ist möglich.
Bei der Abrechnung orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuthen (GOP) mit dem Faktor 3,0 bis 3,5.
Selbstzahler
Letztendlich besteht auch die Möglichkeit Leistungen selbst zu tragen, wobei sich diese an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientieren.