Wann oder warum brauche ich eine Psychotherapie?

Eine Psychotherapie sollte zur Abklärung oder bei bereits manifestierter psychischer Erkrankung erfolgen. 

Gründe für eine Psychotherapie können aber auch Schulschwierigkeiten, längeranhaltende Tiefphasen, anhaltende Unzufriedenheit und Unwohlsein in Bezug auf das eigene Körperbild, Scheidung der Eltern, vorübergehende  Lebensunlust, Stimmungsschwankungen, Schwierigkeiten mit Freunden in der Peer-Group, Freudverlust oder langanhaltende Motivationslosigkeit sein.


Zur Abklärung gehört es, vor allem durch eine ausführliche Diagnostik Hinweise auf mögliche Belastungsfaktoren und Störungskriterien zu erhalten. Nach der Diagnosestellung wird die psychotherapeutische Behandlung eingeleitet.

Therapeutische Sitzungen können auch als Beratungsleistung und präventiv in Anspruch genommen werden. Es müssen nicht zwingend erst akute Probleme bestehen.

Wie komme ich zu einer Psychotherapie?

Dazu gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen: Ein Kinderarzt, Allgemeinarzt oder Psychiater stellt die Diagnose über ein sog. Störungsbild und verweist an einen Psychotherapeuten. Alternativ können der Jugendliche oder die Eltern des Kindes aber auch direkt an mich herantreten. 

Wie nehme ich Kontakt zu einem Psychotherapeuten auf?

Eltern, Jugendliche oder Sorgeberechtigte nehmen direkt Kontakt zu mir auf. Ein Überweisungsschein von einem Arzt ist nicht notwendig. 

Was sind die ersten Schritte einer Therapie?

In den „Kennenlernstunden“, so genannten Probatoriksitzungen, geht es darum erste Fragen zu klären, Probleme zu analysieren, Diagnosen zu stellen sowie Wünsche und Therapieziele zu bestimmen. Auf Basis der ausführlichen Eingangsdiagnostik sowie der Problem- und Verhaltensanalyse, die ich gemeinsam mit meinem Patienten erarbeite, erfolgt eine Aufklärung über das jeweilige Störungsbild. Die Kosten für die ersten fünf bis sieben Sitzungen werden im Allgemeinen von den Krankenkassen (gesetzlich/privat/Beihilfe) übernommen. 

Wie ist der Ablauf einer Psychotherapie?

Im Anschluss an die Probatorik und mit den darin gewonnen Erkenntnissen kann ich als Psychotherapeutin eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie bei der jeweiligen Krankenkasse beantragen. Durch meine staatliche Zulassung (Approbation) darf ich mit allen gesetzlichen oder privaten Krankenkassen abrechnen, sofern letztere eine Psychotherapie unterstützen. Die Konditionen sind bei der privaten Krankenkasse (PKV) direkt oder in den Versicherungskonditionen ersichtlich.

Welche Behandlungsmethoden gibt es? 

Die Behandlungsmethoden variieren selbstverständlich je nach Behandlungsfall und -bedarf, sind immer abhängig vom Einzelfall, ebenso hinsichtlich Reihenfolge, Intensität und Dauer der jeweiligen Behandlungsmethode. In der Regel schließt die Behandlung mit einem Rückfallpräventionstraining (Rezidivprophylaxe) ab. Im Rahmen der Sitzungen bespreche ich mit meinem Patienten gemeinschaftlich welche Therapieziele wir verfolgen. Hierfür werden Wege ausgearbeitet, geübt und gefestigt.

Wie beantragt man eine Therapie?

Die Beantragung der Therapiestunden bei der Krankenkasse ist Aufgabe des Psychotherapeuten. Während der Probatorik stelle ich die Diagnose und beantrage das notwendige Kontingent an Therapiesitzungen bei der Krankenkasse. Notwendige Berichte für Gutachter werden chiffriert in verschlossenen Umschlägen über die Krankenkasse weitergeleitet. Damit ist sichergestellt, dass dortige Sachbearbeiter nichts über persönliche Details und Krankheiten erfahren.

Bis zu welchem Alter kann ich zu einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten?


Zu einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten kann man in der Regel bis zu dem vollendeten 21. Lebensjahr gehen. Grundsätzlich behandeln diese Therapeuten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren. Wichtig ist dabei, dass der BEGINN der Therapie vor Vollendung des 21. Lebensjahres stattfindet. Die begonnene Therapie kann dann bei Überschreiten des 21. Lebensjahres selbstverständlich fortgeführt werden. 

Wer trägt die Kosten einer Psychotherapie? 

Details zur Kostenübernahme finden Sie in dem separaten Kapitel "Kostenübernahme".

Gilt bei Psychotherapeuten auch die ärztliche Schweigepflicht?

Alle mit mir im Rahmen des Patientenverhältnisses geführten Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. Dies ist dokumentiert in § 8 Abs. 1 der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer: „Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über Behandlungsverhältnisse verpflichtet und über das, was ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit durch und über Patienten und Dritte anvertraut und bekannt geworden ist. Dies gilt auch über den Tod der betreffenden Personen hinaus.“

Häufige Fragen zur Therapie

Für Viele ist der Gang zum Psychotherapeuten ein neuer und vielleicht sogar schwieriger Schritt. Manch einer stellt sich sogar die Frage, ob ein Psychotherapeut der richtige Ansprechpartner ist. 

Ich möchte hier einige möglicherweise aufkommende Fragen vorab beantworten:

Brauche ich eine Psychotherapie? Fragen und Antworten zur Psychotherapie
Licht ins Dunkel - Fragen zur Psychotherapie

Noch Fragen zur Psychotherapie?

Möglicherweise gibt es noch Unklarheiten oder weitere Fragen. Diese lassen sich am besten im persönlichen Gespräch klären. Dafür nehme ich mir gerne Zeit.